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Rechtsinfos/Prozessrecht/FGG freiwillige Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (abgekürzt FGG) ist das grundlegende Verfahrensgesetz im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es stellt aber keine umfassende Regelung der freiwilligen Gerichtsbarkeit dar, so dass weitere Vorschriften z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), im Rechtspflegergesetz (RPflG)und im Beurkundungsgesetz (BeurkG) zu finden sind.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Die Grundzüge des WEG Verfahren – Teil 2
 


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